Wer zahlt die betriebliche Gesundheitsförderung?
Betriebliche Gesundheitsförderung ist wichtig, so wichtig, dass sie staatlich gefördert wird. 2020 wurde der Freibetrag für Leistungen zur Gesundheitsförderung auf 600 Euro jährlich angehoben. Das heißt bis zu diesem Betrag kann ein Unternehmen pro Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Jahr aufwenden, ohne dass Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben fällig werden oder dass ein geldwerter Vorteil bei dem Mitarbeitenden einbezogen werden muss.